| |

durch das Kitaförderungsgesetz eindeutig geregelt.
Dort steht folgendes:
§ 14
Elternbeteiligung
(1) In Tageseinrichtungen ist die Zusammenarbeit
des Fachpersonals mit den Eltern zu gewährleisten. Die
Fachkräfte sind verpflichtet, die Eltern regelmäßig über
die Entwicklung ihrer Kinder in der Tageseinrichtung zu informieren.
Hospitationen von Eltern, ihre Anwesenheit während der
Eingewöhnungsphase und ihre Beteiligung an gemeinsamen
Unternehmungen sind zu fördern.
(2) Die Eltern sind in Fragen der Konzeption
und deren organisatorischer und pädagogischer Umsetzung
in der Arbeit der Tageseinrichtungen zu beteiligen. Hierzu
gehören auch Maßnahmen oder Entscheidungen, die
zu finanziellen Belastungen der Eltern führen.
Die Fachkräfte erörtern mit den Eltern die Grundlagen,
Ziele und Methoden ihrer pädagogischen Arbeit.
(3) Die Eltern der Kinder einer Tageseinrichtung im Sinne
von § 3 Abs. 2 und 3, in Einrichtungen mit mehr als
45 Kindern die Eltern der jeweiligen Gruppe, bilden die Elternversammlung.
Jede Elternversammlung wählt für die Dauer eines
Jahres eine Elternvertretung und eine Stellvertretung. In
Tageseinrichtungen mit mehr als 45 Kindern wird ein Elternausschuss
gebildet, welcher sich aus den gewählten Elternvertretungen
der Gruppen zusammensetzt. Bei Trägern mit mehr als
einer Tageseinrichtung ist auf Wunsch der Elternversammlungen
ein Elternbeirat zu bilden, für den jeder Elternausschuss,
sofern ein solcher in der jeweiligen Einrichtung nicht besteht,
die Elternvertretung ein Mitglied wählt.
(4) Die Elternversammlungen, die Elternvertretung und die
Elternausschüsse dienen der gegenseitigen Information
sowie der Beteiligung in Angelegenheiten im Sinne der Absätze
1 und 2. Sie haben die Aufgabe, die Leitung der Tageseinrichtung
zu beraten.
Die Elternausschüsse oder, sofern solche nicht bestehen,
die jeweilige Elternvertretung können
von dem Träger und dem Fachpersonal Auskunft über
wesentliche, die Tageseinrichtung betreffende Angelegenheiten
verlangen. Die Elternbeiräte sind vom Träger über
wesentliche, die Gesamtheit der Tageseinrichtungen betreffende
Angelegenheiten zu informieren und zu hören.
(5) Die Elternvertretung wählt aus ihrer Mitte eine
Vertretung und eine Stellvertretung für den Bezirkselternausschuss.
(6) In Tageseinrichtungen mit mehr als 45 Kindern wird ein
Kindertagesstättenausschuss gebildet, der an den wichtigen,
Eltern und Beschäftigte gleichermaßen betreffenden
Angelegenheiten mitzuwirken hat. Er besteht zu gleichen Teilen
aus Mitgliedern, die aus dem Kreis der Beschäftigten
und aus dem Kreis der Eltern gewählt werden. Ihm gehört
auch ein Vertreter des Trägers an.
§ 15
Bezirks- und Landeselternausschuss
(1) In jedem Bezirk wird ein Bezirkselternausschuss
gebildet, der sich aus den gewählten Eltern derjenigen
Tageseinrichtungen zusammensetzt, die einen Elternausschuss
gebildet haben. Der Bezirkselternausschuss ist vom Jugendamt über
wesentliche, die Tagesbetreuung betreffende Fragen zu informieren
und zu hören. Der Bezirkselternausschuss wählt
aus seiner Mitte die Vertretung für den Landeselternausschuss.
(2) Der Landeselternausschuss setzt sich aus den gewählten
Vertretungen der Bezirkselternausschüsse zusammen. Die
für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung
hat den Landeselternausschuss über wesentliche, die
Tagesbetreuung betreffende Angelegenheiten zu informieren.
Der Landeselternausschuss kann im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel
oder sächlicher Ressourcen bei der Wahrnehmung seiner
Aufgaben unterstützt werden.
Das nachfolgende Organigramm haben wir freundlicherweise
vom LEAK zur Verfügung gestellt bekommen. Nun auch in
Farbe.
Zum besseren lesen empfehle ich Ihnen, liebe Besucher, sich
das Organigramm auf Ihrem PC zu speichern und dann z.B. mit
der Windows Bild - und Faxanzeige zu öffnen.
In Kitas unter 45 Kindern sieht das dann wie folgt
aus.

In Kitas mit mehr als 45 Kinder - wird meist der Fall sein
- können Sie sich die Elternarbeit bildlich so vorstellen,
denn so wie in diesen beiden Organigrammen dargestellt funktioniert
die Elternarbeit erst richtig.

Die Qualität bitten wir zu entschuldigen. Durch Kopieren
ist dies entstanden. Vielen Dank. |